In letzter Zeit hat die Anzahl von Betriebsprüfungen zugenommen, bei denen Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen geprüft werden. Die Finanzverwaltung greift immer intensiver auf Instrumente zurück, die ihr die Überprüfung ermöglichen, ob die bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen angewandten Preise marktüblich sind. U.a. nutzt sie kommerzielle Datenbanken, die einen Vergleich der Ergebnisse geprüfter Unternehmen mit den Ergebnissen anderer auf dem Markt tätigen Firmen ermöglichen. Generell verwenden Steuerpflichtige dieselben Datenbanken, um den marktüblichen Charakter ihrer Geschäfte nachzuweisen, was nach Maßgabe der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Regelungen über Verrechnungspreise erfolgt. Diese Praxis zeigt allerdings, dass die Verwendung neuer Instrumente und die richtige Schlussfolgerung aufgrund von Benchmarkanalyse wahre Herausforderungen bergen können.
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08.12.2017