Das Projekt ermöglichte es dem Arbeitgeber, einen nicht geimpften Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen und so den Rest der Belegschaft zu schützen.

Warum darf der Arbeitgeber nicht nach der Impfung fragen?

Daten über den Gesundheitszustand eines Mitarbeiters einschließlich seiner Impfungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Dies ist auf die geltenden Rechtsvorschriften zurückzuführen, darunter das Gesetz über die Rechte der Patienten, das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen und Infektionskrankheiten beim Menschen und die DSGVO-Regelungen. Nach dem Arbeitsgesetzbuch kann der Arbeitgeber Informationen über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers einholen, allerdings nur mit dessen Zustimmung und auf seine Initiative hin.

Die geltenden Rechtsvorschriften geben dem Arbeitgeber nicht das Recht, den Arbeitnehmer nach der COVID-19-Impfung zu fragen. Angesichts der Pandemie und der damit verbundenen Geschäftseinschränkungen ist dies ein echtes Problem für Unternehmer, die Mitarbeiter beschäftigen.

Forderungen der Arbeitgeber

Bislang waren Betriebe häufig ernsthafte Ausbruchsorte für COVID-19. Und die Art und Organisation der Arbeit in vielen Betrieben erschwert es erheblich, bei der Arbeit eine Maske zu tragen oder einen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Unternehmer haben sich daher dafür eingesetzt, dass sie einen wirksamen Einfluss auf die Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen nehmen können. Vor allem, weil eine weitere Krankheitswelle im Herbst droht. Damit begründen die Arbeitgeber die Notwendigkeit des Zugangs zu Informationen darüber, wer von ihren Mitarbeitern geimpft ist und wer nicht. Dies würde es den Arbeitgebern beispielsweise ermöglichen, Arbeitnehmer auf andere Arbeitsplätze zu versetzen. Es soll dazu beitragen, das Krankheitsrisiko für andere Belegschaftsmitglieder zu verringern.

Denn momentan ist der Arbeitgeber an die aktuelle ärztliche Bescheinigung gebunden, aus der hervorgeht, dass keine Gegenanzeigen für die Arbeit in einer bestimmten Position vorliegen. Er darf also einen nicht geimpften Arbeitnehmer nicht auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen oder ihm die Arbeit verweigern, weil er nicht geimpft ist.

Gegenmittel gegen pandemische Einschränkungen

Nach dem Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums dürften Arbeitgeber die Impfdaten ihrer Arbeitnehmer verarbeiten. Ziel dieser Regelungen wäre es, dem Arbeitgeber ein Instrument an die Hand zu geben, um die Fortführung der Arbeit im Betrieb zu gewährleisten.

Der Gesundheitsminister stellte in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf klar, dass damit nicht das Recht eingeführt wird, nicht geimpfte Arbeitnehmer zu entlassen.

Ein nicht geimpfter Mitarbeiter könnte z. B. an einen anderen Arbeitsplatz versetzt, zur Fernarbeit eingeteilt oder mit anderen Aufgaben betraut werden. Der Arbeitgeber könnte auch den nicht geimpften Arbeitnehmer einen Coronavirus-Test machen lassen. Ein geimpfter Mitarbeiter könnte wiederum im direkten Kontakt mit Kunden stehen.

Darüber hinaus hätten Unternehmer nach dem Gesetzesentwurf die Möglichkeit, zu überprüfen, ob Personen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, gegen COVID-19 geimpft sind.

Die Informationen über die Impfungen der Arbeitnehmer würde der Arbeitgeber über ein Informationssystem erhalten.

Nach Ansicht des Gesundheitsministers sollen die im Entwurf vorgesehenen Lösungen die Reduzierung der Virusübertragung gewährleisten.

Möglicher Missbrauch

Bei Gewerkschaftern begegnete der Gesetzesentwurf Bedenken. Sie befürchten schlechtere Arbeits- und Entlohnungsbedingungen eines nicht geimpften Arbeitnehmers. Obwohl der stellvertretende Gesundheitsminister Waldemar Kraska der Meinung ist, dass ungeimpften Personen der Lohn nicht gekürzt werden solle, wurde die Entscheidung dem Arbeitgeber überlassen.

Sie sehen in den vorgeschlagenen Rechtsvorschriften auch die Gefahr einer Diskriminierung wegen Nichtimpfung.

Der fertige Gesetzesentwurf hätte während der nächsten Parlamentssitzung am 15. September vorgelegt werden sollen. Das steht jedoch nicht fest. Eine Woche vor der geplanten Parlamentssitzung bleibt es noch offen, ob über den Gesetzesentwurf in der nächsten Sitzung des Ministerrates beraten wird. Ein neuer Termin für die Vorlage des Gesetzesentwurfs wurde nicht angegeben. Folglich kann es sich als unmöglich erweisen, die neuen Regelungen vor der Krankheitswelle im Herbst zu verabschieden.