Ausschüttungen an Gesellschafter: Das Verbot von Zahlungen aus dem Vermögen, das zur vollständigen Deckung des Stammkapitals einer Gesellschaft notwendig ist, erfüllt eine wichtige Rolle. Denn es hat zum Ziel, die tatsächliche Deckung des Stammkapitals durch das Vermögen der Gesellschaft zu schützen. Die Beachtung dieses Verbots ist somit eine Mindestgarantie, dass die Gesellschaft tatsächlich das Vermögen behält, das nach dem Willen ihrer Gesellschafter dem Stammkapital entspricht. Dies ist sowohl für die Gesellschaft selbst als auch für ihre Gläubiger von Bedeutung. Trotzdem lassen die gesetzlichen Regelungen diese Ziele nicht wirksam verwirklichen. Wegen der Folgen, die eine Verletzung dieses Verbots entfalten kann, sowie wegen der damit verbundenen Zweifel ist es empfehlenswert, bei geplanten Zahlungen an Gesellschafter die bilanzielle Situation zu überprüfen. Es soll auch nicht unbemerkt bleiben, dass postuliert wird, ins Gesetzbuch für Handelsgesellschaften Regelungen zum Gläubigerschutz in derartigen Fällen aufzunehmen (z.B. entsprechend den Befugnissen der Gläubiger bei Kapitalherabsetzung).
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Vorsicht bei Zahlungen an Gesellschafter einer Gesellschaft in schwieriger Lage
Datum: 23 November 2017