Das Jahresende ist eine Zeit, in der Unternehmer möglicherweise Anpassungen an ihrem Einkommen vornehmen müssen. Dies ist notwendig, um ein angemessenes Niveau der Verrechnungspreise aufrechtzuerhalten. In einem solchen Fall können – müssen aber nicht – Berichtigungen der Umsatzsteuer unterliegen.
Wann wirken sich also die Einkommensanpassungen nicht auf die Umsatzsteuer aus? Einer unserer Mandanten, der einer großen Kapitalgruppe angehört, hat uns gebeten, eine individuelle Auslegung vorzunehmen und die oben genannten Zweifel auszuräumen.
Unserer Ansicht nach deutete die Art und Weise, wie das Einkommen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen angepasst wurde, nicht darauf hin, dass die Umsatzsteuer gezahlt werden müsste. Der Direktor der Polnischen Steuerauskunft teilte unsere Ansicht. Die Behörde stimmte auch zu, dass in Bezug auf ein anderes vom Mandanten verwendetes Modell zur Anpassung der Verrechnungspreise die Ausgleichszahlungen der Umsatzsteuer unterliegen.
Es ist daher zu beachten, dass die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Einkommensberichtigung eine sehr individuelle Angelegenheit ist und von den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens abhängt. Im Zweifelsfall lohnt es sich daher, eine individuelle verbindliche Auskunft anzustreben, um unangenehme Konsequenzen seitens der Steuerbehörden zu vermeiden.
Ob Einkommensanpassungen umsatzsteuerpflichtig sind, haben wir auch in der Tageszeitung Rzeczpospolita geschrieben: https://lnkd.in/dmzQMTbg