Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die Steuerberater von SENDERO Tax & Legal einen unserer Mandanten, ein Produktionsunternehmen der Metallindustrie, im Verfahren vor dem Hauptverwaltungsgericht erfolgreich begleitet haben. Mit Unterstützung von SENDERO Tax & Legal konnte der Mandant ein günstiges Urteil erlangen: Das Hauptverwaltungsgericht hat Entscheidungen aufgehoben, mit denen dem Mandanten das Recht abgesprochen worden war, Ausgaben aus Geschäften mit einem unehrlichen Lieferanten als abzugsfähige Betriebsausgaben für die Körperschaftsteuerzwecke anzusetzen. Mit diesem Urteil wird ein Weg für die erhebliche Reduzierung der Steuerlasten eröffnet.
06.12.2017