Die Bestimmung des Zeitpunktes, zu dem die Steuerschuld bei innergemeinschaftlichem Erwerb entsteht, kann problematisch sein.

Nach dem allgemeinen geltenden Grundsatz hat der Steuerpflichtige, der die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb (igW) abrechnet, die Steuerschuld bis zum 15. Tage des Folgemonats nach Lieferung der erwerbsgegenständlichen Ware auszuweisen. Stellt der Verkäufer vor diesem Tag eine Rechnung  zum Nachweis der erfolgten Lieferung aus, entsteht die Steuerschuld zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Was passiert aber, wenn die Rechnung noch vor der Lieferung ausgestellt wird?

Den ganzen Artikel unseres Steuerberaters Adam Wnuk finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.