Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern sind nun sechs Monate vergangen, und viele Unternehmen haben es immer noch nicht geschafft, es in die Praxis umzusetzen. Die häufigsten Probleme sind nicht nur der Mangel an geeigneten Instrumenten oder qualifiziertem Personal, sondern auch Interpretationszweifel und ein geringes Vertrauen der Mitarbeiter in das Meldesystem.

Dies zeigt, dass Verfahren allein nicht ausreichend sind – der Schlüssel liegt darin, sie für die Organisation im wirklichen Leben zum Einsatz zu bringen. Die Unternehmen sollten sich nicht nur auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften konzentrieren, sondern auch auf den Aufbau einer Kultur der Offenheit und Sicherheit für Hinweisgeber.

Worauf ist zu achten?

Prüfen Sie, ob Ihre Organisation den richtigen Zeitpunkt für die Beschäftigungsbewertung festgelegt hat – d. h. den 1. Januar 2025 (wobei die Beschäftigung alle sechs Monate zu überprüfen ist – d. h. die Beschäftigung zum 1. Juli 2025 muss bald überprüft werden).
Schaffen Sie wirksame Meldewege – diese müssen zumindest mündliche oder schriftliche Meldungen ermöglichen, die vertraulich behandelt werden.
Bestimmen Sie verantwortliche Personen oder Teams und führen Sie Schulungen zur Bearbeitung von Hinweisen durch.
Kommunizieren Sie Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern klar  und stärken Sie das Vertrauen in das System – Bedenken der Mitarbeiter sind ein echtes Hindernis.
Überwachen und aktualisieren Sie die Verfahren – dies ist kein Archivgut, sondern ein lebendiger Mechanismus zur Bewältigung von Problemen.

Die Einführung eines wirksamen Systems zur Meldung von Missständen ist ein Prozess – aber sein Fehlen kann mehr kosten als nur die Meldung selbst. Das Vertrauen der Mitarbeiter und die Fähigkeit der Organisation, sich selbst zu regulieren, sind heute wichtige Faktoren im Risikomanagement.

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