Ab dem 1. Oktober 2025 treten Änderungen im Gesetz über die nationale Finanzverwaltung und im Mehrwertsteuergesetz in Kraft, die sich erheblich auf den Ablauf von Steuer- und Zollkontrollen auswirken können. Die Novellierung zielt darauf ab, die Vorschriften zu ordnen und zu präzisieren, die seit Jahren zu Auslegungszweifeln und praktischen Schwierigkeiten auf Seiten der Steuerzahler geführt haben.

Was wird sich ändern?

Die neuen Vorschriften sehen unter anderem Folgendes vor:

  • die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Kontrollgenehmigung oder des Kontrollergebnisses eine „ursprüngliche” Steuererklärung einzureichen – was zuvor stark umstritten war,
  • die Möglichkeit der teilweisen Anerkennung der Prüfungsergebnisse – der Steuerzahler kann nur einem Teil der Ergebnisse zustimmen und sich in diesem Umfang abrechnen, wobei sich der Streit ausschließlich auf die strittigen Fragen beschränkt,
  • die Möglichkeit, auch bei Einreichung einer „ursprünglichen” Steuererklärung den Vorzugssatz für zusätzliche Mehrwertsteuerverbindlichkeiten (bis zu 15 %) in Anspruch zu nehmen.

Was bedeutet das für die Steuerzahler?

Die eingeführten Änderungen sind ein Schritt in Richtung mehr Transparenz und Ausgewogenheit in der Beziehung zwischen Steuerzahler und Behörde. Dank ihnen:

  • verringert sich das Risiko eines Streits mit der Steuerbehörde,
  • kann die Prüfung schneller abgeschlossen werden, ohne dass ein vollständiges Steuerverfahren durchgeführt werden muss,
  • erhalten Unternehmen Instrumente, um schneller zu reagieren und die finanziellen Auswirkungen möglicher Unregelmäßigkeiten zu begrenzen.

Dies ist ein guter Zeitpunkt, um die in Unternehmen geltenden Verfahren zu überprüfen und sich auf die praktische Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten.

Weitere Details und eine praktische Analyse der Änderungen finden Sie in unserem VAT-Blog: https://sendero.pl/wazne-zmiany-w-kontroli-podatkowej-i-celno-skarbowej-od-1-pazdziernika-2025-r