Wird es weiterhin möglich sein, sich online mit dem Gericht zu verbinden? Haben sich Videokonferenzen mit dem Gericht durchgesetzt?
Videoverhandlungen während der Pandemie
Die Videoverhandlungen wurden im März 2020 eingeführt. Damit ist es möglich, eine Verhandlung oder öffentliche Sitzung mit technischen Mitteln durchzuführen, die es erlauben, daran aus der Ferne teilzunehmen. Die Sitzung wird direkt in Bild und Ton übertragen. Die beteiligten Personen, einschließlich der Mitglieder des Spruchkörpers, müssen dann nicht im Gerichtsgebäude anwesend sein.
Geltungsdauer abgelaufen
Es ist zu bedenken, dass die im März 2020 eingeführte Regelung gilt, solange ein epidemischer Notstand bzw. eine Epidemie wegen COVID-19 herrscht, und anschließend noch ein Jahr lang nach Aufhebung des letzten dieser Zustände. Somit sollte sie im Prinzip bis zum 1. Juli 2024 in Kraft bleiben.
Videoverhandlungen in der Zivilprozessordnung
Durch die Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO) wurden jedoch neue Bestimmungen hinzugefügt, die am 14. März 2024 in Kraft treten und die Einführung von Videoverhandlungen direkt in die ZPO betreffen. Mit der Änderung werden auch die im März 2020 eingeführten Regelungen über Videoverhandlungen aufgehoben.
Anordnung einer Videoverhandlung
Nach den neuen Bestimmungen der Zivilprozessordnung kann der vorsitzende Richter von Amts wegen oder auf Antrag einer Person, die teilnehmen soll und eine E-Mail-Adresse angegeben hat, eine Videositzung anordnen. Die Frist für die Antragstellung beträgt 7 Tage ab Zustellung einer Benachrichtigung oder einer Ladung zur Sitzung. Bei einer solchen Anordnung kann jedoch der Vorbehalt gelten, dass sich die jeweilige Person im Gebäude eines anderen Gerichts befindet. Die betroffenen Personen sind über den Inhalt der Anordnungen zu unterrichten.
Mitteilung der Absicht, an einer Sitzung online teilzunehmen
Darüber hinaus sieht die Änderung auch die Möglichkeit vor, an einer Videositzung teilzunehmen, wenn zuvor keine E-Mail-Adresse angegeben wurde. Bei der Ladung zu einer Videositzung werden die Teilnehmer dann darüber informiert, dass sie im Gerichtssaal erscheinen oder ihre Absicht zur Online-Teilnahme erklären können.
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