In den letzten Jahren haben die Steuerbehörden ein besonderes Interesse an der Quellensteuer gezeigt, wodurch dieser Bereich automatisch auch stärker in unseren Beratungsleistungen vertreten ist. Daher ist auch die Initiative, Erläuterungen zur Quellensteuer zu erlassen, zu begrüßen, zumal die Änderungen der Steuergesetze in den letzten Jahren und die Schwierigkeiten bei ihrer Auslegung die Unsicherheit für die Steuerzahler noch erhöht haben.

 

Mit den Erläuterungen sollten alle Zweifel ausgeräumt werden. Aber ist das wirklich der Fall?

 

Unseres Erachtens werden die geplanten Erläuterungen den Bedürfnissen von Unternehmern nicht gerecht. Wir haben bereits zahlreiche Elemente gemeldet, die vor der Veröffentlichung der endgültigen Fassung der steuerlichen Erläuterungen noch diskutiert und präzisiert werden müssen. Wir beabsichtigen auch, an weiteren Konsultationen zu diesem Projekt teilzunehmen. Wir hoffen, dass unser Beitrag bei der Formulierung der endgültigen Fassung der steuerlichen Erläuterungen hilfreich sein wird.