Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Corporate Team die Registrierung einer Familienstiftung für einen weiteren Mandanten erwirkt hat.

 

Dieses Mal war es jedoch nicht ohne Überraschungen. Es stellte sich heraus, dass das Bezirksgericht Piotrków Trybunalski eine andere Familienstiftung mit demselben Namen registrierte, während wir auf die Bearbeitung unseres Eintragungsantrags warteten.

 

Wir haben allerdings schnell gehandelt und in Zusammenarbeit mit dem Stifter und dem Notar den Eintragungsantrag um einen Anhang zur Gründungsurkunde und zur Satzung der Familienstiftung ergänzt. Einige Tage später wurde die Familienstiftung unter dem neuen Namen eingetragen.

 

Leider lassen sich solche Situationen nicht völlig ausschließen. Mehr als eineinhalbtausend Familienstiftungen wurden bereits registriert, und die Eintragungsfrist hat sich auf etwa fünf Monate verlängert. In der Zwischenzeit können sich viele Familienstiftungen, die sich vor uns beworben haben, registrieren lassen. Es ist auch zu bedenken, dass das Register der Familienstiftungen nicht in einem IKT-System geführt wird, so dass es nicht möglich ist, die Namen neuer Familienstiftungen laufend zu überprüfen. Aus diesem Grund ermutigen wir die Stifter, derzeit sehr einfache Namen zu vermeiden, insbesondere wenn es sich um gewöhnliche Bezeichnungen handelt (völlig willkürliche Wörter, die andere Stifter bereits gewählt haben). Manchmal reicht es aus, dem gewählten Namen die Initialen hinzuzufügen, um das Risiko zu minimieren, den Namen einer bestehenden Familienstiftung zu wiederholen.

Wenn Sie an die Gründung einer Familienstiftung denken oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Team!