Zahle ein Kunde einer Bank bzw. eines Darlehensfirma den Kredit oder das Darlehen vorzeitig zurück, so sollten ihm alle Kredit- oder Darlehenskosten nach anteiliger Herabsetzung erstattet werden, so der EuGH.

Das Aufsehen um die Frankenkredite beim EuGH hatte wohl zur Folge, dass das ein wenig frühere Urteil des EuGHs keine große Resonanz gefunden hat. Gemeint ist hier das Urteil vom 11. September. Es ist erfreulich für Kreditnehmer, die ihre Darlehen oder Verbraucherkredite vorzeitig zurückgezahlt haben.

Mehr dazu finden Sie im Artikel von RA Jakub Janik, auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.