Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Anwälte unserer Abteilung für Streitbeilegung heute einen gerichtlichen Vergleich in einem interessanten und technisch komplexen Fall erzielt haben. Der Vergleich ist das Ergebnis der monatelangen Arbeit unserer Anwälte und der Fachabteilung des Mandanten. Es ging um einen Garantieanspruch unseres Mandanten im Zusammenhang mit der mangelhaften Verkleidung von mehreren hundert Oberlichtfenstern einer Produktionshalle. Der Garantiegeber verfügte nicht über die Mittel, um die Garantie zu erfüllen.

Die Klageerhebung veranlasste den Auftragnehmer (Garantiegeber) zu Vergleichsgesprächen, in denen wir gemeinsam nach einer praktikablen Lösung des Problems suchten. Die Verhandlungen waren mit verschiedenen technischen Versuchen und der Suche nach zerstörungsfreien Verfahren zur Entfernung der Folie von mehreren hundert Glasscheiben auf dem Dach der Halle verbunden. Wir erzielten eine günstige Einigung, mit der Schadensersatz in Übernahme der Ausführung umgewandelt wurde. Dadurch haben wir einen mehrjährigen Prozess vermieden. Unsere Arbeit nahm mehrere Monate in Anspruch und war erfolgreich. Der Mandant erhielt die gesamte Gerichtsgebühr zurück und wir beendeten den Rechtsstreit.

Der Fall wurde von RA Zofia Brylińska-Karpicz und RA Paweł Michalski bearbeitet.