Ein Mechanismus, der es den Gemeinden ermöglicht, neue Wohnungen zu günstigen Bedingungen zu erwerben, könnte sich für sie als attraktiv erweisen. Vor allem für Gemeinden, die Schwierigkeiten haben, Menschen unterzubringen, die keine eigene Wohnung besitzen.

Die Gemeinden erhalten Zugang zu einem Bestand an neuen Wohnungen zu Vorzugsbedingungen

Derzeit wird an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der die Umwidmung bestimmter Nichtwohngebäude in Wohngebäude vorsieht. Die Wohnbebauung soll auf Flächen erleichtert werden, die für gewerbliche Einrichtungen und Bürogebäude vorgesehen sind. Und zwar ungeachtet der örtlichen Flächennutzungsregelungen. Auch Gemeinden können von dieser Lösung profitieren.

Verzicht auf Baugenehmigung

Nach dem Gesetzentwurf über die Umwidmung bestimmter Nichtwohngebäude zu Wohngebäuden soll für die Umwandlung von Büro- und Geschäftsflächen keine Baugenehmigung oder Anmeldung erforderlich sein. Die Bedingung ist, dass der Umbau des Gebäudes mit seiner Nutzungsänderung verbunden ist.

Dies gilt auch für die Neugestaltung der Gebäudehülle. Eine Ausnahme bilden die strukturellen Elemente des Gebäudes, da sie für die Sicherheit der Bewohner entscheidend sind. Für ihren Umbau ist weiterhin eine Baugenehmigung erforderlich. Die oben beschriebene Lösung ist nicht auf Gebäude und Gebiete anwendbar, die unter Denkmalschutz stehen.

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