Zahlungen für Fahrten mit eigenem Auto nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Leistung in Form der Erstattung der Kosten für die geschäftliche Nutzung eines Privatwagens sollte für den Arbeitnehmer nicht zu einem Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis führen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Erstattung der Kosten für die Nutzung eines Privatwagens für berufliche Zwecke in lokalen Fahrten keine Einnahmen für den Arbeitnehmer darstellt. Folglich unterliegt die Erstattung an den Arbeitnehmer nicht der Einkommensteuer. Häufig nutzen die Mitarbeiter ihr Privatfahrzeug für geschäftliche Zwecke, was ihnen vom Arbeitgeber erstattet wird. Bei lokalen Fahrten erfolgt die Erstattung der Kosten für die Nutzung eines Privatwagens für berufliche Zwecke grundsätzlich in zwei Formen: entweder als monatliche Pauschale oder nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern. In beiden Fällen sollte zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer eine entsprechende zivilrechtliche Vereinbarung geschlossen werden, die die Nutzung des Fahrzeugs des Arbeitnehmers für die Zwecke des Arbeitgebers und die Erstattung der hierfür anfallenden Betriebskosten regelt.

Den ganzen Artikel unserer Steuerberaterin Monika Bilska finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.