Offensichtliche Vorteile eines Urkunden-Mahnverfahrens sind niedrigere Eröffnungskosten und kürzere Verfahrensdauer.

Damit das Gericht einen Mahnbescheid erlässt, sind lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen und in der Klage der Mahnbescheid zu beantragen. Bei dieser Verfahrensart fällt es auch leichter, Sicherheiten am Vermögen des Schuldner bestellen zu lassen, z.B. durch Pfändung von Bankkonten.

Das Urkunden-Mahnverfahren ist zwar schnell und günstig für den Kläger (Gläubiger), kann aber für den Beklagten (Schuldner) gefährlich sein. Der Mahnbescheid kann nämlich auf der Grundlage von Urkunden ergehen, die lediglich die Perspektive des Klägers beachten. Zur Veranschaulichung dieser Gefahr  kann man als Beispiel eine dieser Urkunden: Nachweis zur Erfüllung einer gegenseitigen nicht monetären Leistung heranziehen.

Den ganzen Artikel von RA Anna Jarecka-Kowal finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.