Das Urkunden-Mahnverfahren ist zwar schnell und günstig für den Kläger (Gläubiger), kann aber für den Beklagten (Schuldner) gefährlich sein. Der Mahnbescheid kann nämlich auf der Grundlage von Urkunden ergehen, die lediglich die Perspektive des Klägers beachten. Zur Veranschaulichung dieser Gefahr kann man als Beispiel eine dieser Urkunden: Nachweis zur Erfüllung einer gegenseitigen nicht monetären Leistung heranziehen.
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