Ein Mietzins, der vor der Nutzungszuführung eines Kraftwerks anfällt, können Steuerpflichtige dem Anfangswert der errichteten Sachanlage hinzurechnen. So die Finanzverwaltung in den letzten verbindlichen Auskünften.
Unternehmer, die im Bereich erneuerbare Energie tätig sind, stehen im Investitionsprozess oft vor dem Problem, dass der Anfangswert der im Bau befindlichen Anlagen ermittelt werden muss. Die Zweifel beziehen sich hauptsächlich auf die Kategorien von Ausgaben, die entweder zum Anfangswert der Anlage des im Bau befindlichen Kraftwerks gehören oder direkt steuerlich absetzbar sind. Nachfolgend werden die kontroversen Sachverhalte näher betrachtet.
Den ganzen Artikel unseres Steuerberaters Michał Kordiak finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.