Öffentliche Hilfe und Zuschüsse

Im Rahmen dieser Tätigkeit erbringen wir Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit öffentlichen Beihilfen und Zuschüssen, insbesondere aus EU-Mitteln. Wir haben Erfahrung mit der Anmeldung von staatlichen Beihilfen für Großprojekte bei der Europäischen Kommission sowie mit der Vorbereitung von Projekten auf der Grundlage von Gruppenfreistellungen. Solche Projekte erfordern häufig die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden oder öffentlichen Einrichtungen.

Wir können Mandanten bei der Vorbereitung von Zuschussanträgen, bei Wettbewerbs- und Berufungsverfahren, bei der Ausführung von Zuschussvereinbarungen, bei der Überwachung öffentlicher Beihilfen sowie bei Fragen zur Erreichung von Indikatoren und zur Aufrechterhaltung der Nachhaltigkeit von Projekten und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über Finanzkorrekturen und verschiedenen Arten von Kontrollen (z. B. durch die Verwaltungsbehörde, NIK, UOKiK) unterstützen. Wir helfen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren auf der Grundlage der Leitlinien und des sogenannten Wettbewerbsprinzips.

 

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