Erfolg von SENDERO in einem für den Mandanten wichtigen Fall.

Wir freuen uns, einen Erfolg in einem Fall zur Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes auf innergemeinschaftliche Lieferungen vermelden zu dürfen. Die Finanzverwaltungskammer hat infolge von Einsprüchen der Steuerberater von SENDERO nachteilige Bescheide des Zoll- und Finanzamtes aufgehoben, die auf Umsatzsteuerrückstände i.H.v. mehr als 17 Mio. PLN lauteten. Das Einspruchsverfahren war sehr kompliziert und dauerte  über drei Jahre. Allein der Bescheid der Finanzverwaltungskammer zählt 140 Seiten.

Dies ist ein großer Erfolg unserer Steuerberater.