Bereits an diesem Sonntag, dem 31. Oktober 2021, treten weitere Änderungen des Gesetzes über Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus (AML) in Kraft.

Diese betreffen vor allem das Zentrale Verzeichnis Wirtschaftlicher Eigentümer (Verzeichnis).
Die wichtigsten Änderungen stellen sich wie folgt dar:

  • Identifikation der Person, die eine Anmeldung im Verzeichnis vornimmt, und ihrer Befugnisse
  • Verpflichtung der wirtschaftlichen Eigentümer zur Meldung und Aktualisierung ihrer Angaben an die Verpflichteten
  • Pflicht zur Angabe aller Staatsangehörigkeiten
  • Erweiterung der Liste von Einrichtungen, die verpflichtet sind, über wirtschaftliche Eigentümer zu informieren
  • Überprüfung der Richtigkeit der an das Verzeichnis gemeldeten Daten durch die Verpflichteten und Aufzeichnung von Unstimmigkeiten
  • Verpflichtung zur Klärung der Gründe für etwaige Abweichungen
  • Verpflichtung zur Meldung der bestätigten Abweichungen an den Finanzminister
  • Präzise Regelungen über Geldstrafen und neue Geldstrafen:
  • Geldstrafe bis 1.000.000 PLN für Verpflichtete – für unterlasse Aktualisierung oder für Übermittlung falscher Angaben.
  • Geldstrafe bis 50.000 PLN für den wirtschaftlichen Eigentümer – für unterlassene Übermittlung oder Aktualisierung an Verpflichtete.

 

Wir empfehlen, die Eintragungen im Verzeichnis erneut zu überprüfen und die erforderlichen Aktualisierungen und Berichtigungen umgehend vorzunehmen.

 

HINWEIS! Mögliche Änderungen in letzter Minute!

Das Parlament arbeitet daran, das Inkrafttreten mancher Regelungen der Novelle des AML-Gesetzes aufzuschieben. Möglicherweise wird die Frist für die Eintragungen durch weitere Verpflichtete verlängert (bis Februar 2022). Zudem kann das Datum des Inkrafttretens der neuen Verpflichtung für die wirtschaftlichen Eigentümer verschoben werden, ebenso wie der Gründe für die Verhängung von Sanktionen bei Nichtaktualisierung der Daten. Interessanterweise wird es im Gesetzesentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes angesprochen. Für die Verabschiedung und Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten bleiben noch weniger als zwei Tage.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Anna Skowron, Paweł Michalski, Dagmara Rajca-Erd