Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass das Berufungsgericht Katowice in einem Schmerzensgeldverfahren gegen unseren Mandanten die von uns vorgebrachten Argumente beachtet, das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts geändert und damit sämtliche Klagebegehren abgewiesen hat. Unser Team hat nachgewiesen, dass alle finanziellen Ansprüche gegen unseren Mandanten unbegründet und sein Handeln rechtskonform waren. Dank unserem Erfolg muss der Mandant den vom Kläger beantragten Betrag von 200 Tsd. PLN nicht zahlen.
28.04.2021