Entgelt: Die Haftung des Bauherrn gegenüber einem Subunternehmer ist nicht klar.
Es reicht nicht aus, das Wort „Kaution“ (im Sinne des Sicherheitseinbehalts) zu verwenden, um einen Vertrag als Kautionsvertrag gelten zu lassen.

Im Bauprozess haften der Bauherr und der Bauunternehmer gesamtschuldnerisch für das an den Subunternehmer zu zahlende Entgelt. Erstreckt sich die gesamtschuldnerische Haftung des Bauherrn auch auf die Rückzahlung der Sicherheitseinbehalte, die durch den Unternehmer vom Entgelt abgezogen wurden? Die Antwort auf diese Frage ist nicht einfach.

Der vollständige Artikel der Rechtsanwältin Anna Wieczorek, Partnerin bei SENDERO Tax & Legal, ist in der Internet-Ausgabe der Tageszeitung „Rzeczpospolita“, Wochenblatt „Dobra Firma“ und hier zu lesen.