Wir bieten IT-Implementierungen an. Wir schließen Verträge ab, in denen die Fertigstellung mit einem Protokoll bestätigt wird. Als Abnahmedatum gilt das Datum, an dem der Auftraggeber das Abnahmeprotokoll unterzeichnet. Kann man davon ausgehen, dass mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls die Umsatzsteuerpflicht entsteht?
Die in der Frage genannten Dienstleistungen sind nach den allgemeinen Grundsätzen umsatzsteuerpflichtig. Bei Dienstleistungen dieser Art entsteht die Steuerpflicht zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung (sofern die Zahlung vorher nicht ganz oder teilweise eingegangen ist). Der Auftragnehmer muss daher den Zeitpunkt bestimmen, ab dem die Dienstleistung als erbracht gilt. Dies kann manchmal fragwürdig sein, weshalb häufig eine praktische Lösung gewählt wird: Die Fertigstellung wird an Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls gekoppelt.
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