Am 1. Januar 2024 wird das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und ausgewählter Gesetze vom 14. April 2023 in Kraft treten. Die Änderung sieht zusätzliche Meldepflichten für Banken und andere Finanzinstitute in Bezug auf grenzüberschreitende Zahlungen vor.

Welche Ziele werden mit der Einführung der neuen Vorschriften verfolgt und wie wird die Meldung von grenzüberschreitenden Zahlungen aussehen? Damit befasst sich unter anderem Monika Bilska in ihrem Artikel für die polnische Agentur für Unternehmensentwicklung.

Vollständiger Text verfügbar unter: https://tiny.pl/ccqc3