Erstes Änderungspaket

 

In der vergangenen Woche befasste sich der Sejm mit den Regelungen zur Nüchternheitskontrolle und zur Telearbeit – alle Änderungsanträge des Senats wurden abgelehnt. Das Gesetz wartet nun auf die Unterschrift des Präsidenten.

 

Telearbeit

Unternehmen haben zwei Monate Zeit, um Regelungen für die Telearbeit auszuarbeiten und einzuführen. Insbesondere ist der Spielraum zu überlegen, der einem Arbeitnehmer bei der Bestimmung des Ortes eingeräumt wird, an dem die Telearbeit geleistet wird. Auch bei der korrekten Berechnung einer Zulage oder eines Pauschalbetrags für einen Arbeitnehmer, der im Home-Office arbeitet, gibt es Zweifel. Diese Vergütungen sollten insbesondere die Anzahl der mobilen Arbeitstage sowie die aktuellen Preise von Energie und Telekommunikationsdiensten berücksichtigen.

 

Nüchternheitskontrollen

Die Nüchternheitskontrollen am Arbeitsplatz, die bisher beim Präsidenten des Datenschutzamtes ungerechtfertigte Zweifel hervorgerufen haben, sind nun geregelt. Diese Kontrollen dienen dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer sowie dem Schutz von Eigentum. Die Arbeitgeber werden ihre Betriebsordnungen entsprechend anpassen müssen. Die Rechtsvorschriften können Anfang Februar in Kraft treten.

Zweites Änderungspaket

 

Work-Life-Balance

Die Regierung verabschiedete außerdem eine weitere Änderung des Arbeitsgesetzes. Die Änderungen könnten noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten.

Die Änderungen betreffen hauptsächlich:

  • neue Arten von Urlaub und Entlassungen,
  • Arbeitsverträge auf Probe und befristete Arbeitsverträge,
  • elterliche Ansprüche.

Wichtig aus Sicht der Arbeitgeber wird auch die Verpflichtung sein, eine Übersicht der Beschäftigungsbedingungen von Grund auf neu zu entwickeln – diese wird viel umfassender sein als bisher. Grundsätzlich wird es ein Auszug aus der Betriebsordnung sein.

Hinweisgeber

Die Regierung arbeitet immer noch an dem Whistleblower-Gesetz. Es liegt bereits die 6. Fassung des Gesetzesentwurfs vor.

 

Staatliche Arbeitsinspektion anstelle des Beauftragten für Bürgerrechte

Die in den letzten sechs Monaten eingeführten Änderungen betreffen vor allem das externe Anzeigeverfahren. Die Rolle einer externen Stelle zur Entgegennahme von Anzeigen – anstelle des Beauftragten für Bürgerrechte – soll von der Staatlichen Arbeitsinspektion übernommen werden. Wie Sie vielleicht schon erraten haben, ist die Staatliche Arbeitsinspektion nicht damit einverstanden, dass ihr die Zuständigkeit für die Bearbeitung solcher Anzeigen übertragen wird.

 

Wann muss unternehmensinterner Meldeprozess vorliegen?

Der Ministerrat soll den Gesetzesentwurf voraussichtlich im ersten Quartal 2023 verabschieden. Für Unternehmer bedeutet dies, dass sie ihre Regelungen zum unternehmensinternen Meldeprozess für die zweite Hälfte dieses Jahres planen können.

Darüber wird diskutiert

 

Verkürzte Arbeitswoche

Im vergangenen Herbst hat eine Gruppe linker Abgeordneter einen Gesetzentwurf zur Verkürzung der Wochenarbeitszeit eingebracht. Der vorgelegte Vorschlag sieht vor, die Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden zu begrenzen und eine durchschnittliche Arbeitswoche von fünf Tagen beizubehalten. Die Autoren weisen jedoch darauf hin, dass die Arbeitnehmer in manchen Wochen von einem dreitägigen Wochenende profitieren könnten. Der Entwurf sieht eine allmähliche Verkürzung der Arbeitszeit vor – in den nächsten Jahren könnte die wöchentliche Regelarbeitszeit um nur zwei Stunden reduziert werden.

Unseres Erachtens wird dieser Gesetzesentwurf nicht in die polnische Rechtsordnung aufgenommen. Obwohl viele Arbeitnehmer diese Nachricht wahrscheinlich begrüßen würden.

 

Wenn Sie weitere Informationen wünschen zu diesem Thema, wenden Sie sich bitte an unsere Arbeitsrechtsexperten.