Rechnungen, die auf Online-Portalen zur Verfügung gestellt werden, scheinen die Zukunft von Buchhaltungsabteilungen zu sein. Bei dieser Lösung kann sich der Kunde jederzeit in das entsprechende System einloggen und die Rechnung herunterladen. Aus steuerlicher Sicht stößt jedoch diese Vorgehensweise in der Praxis auf große Bedenken. Was ist, wenn der Kunde neben dem im Portal zur Verfügung gestellten Dokument auch eine Papierrechnung erhält? Kann eine solche Rechnung bei einem Fehler storniert und aus dem Portal entfernt werden? Wenn Rechnungen auf zweierlei Art zur Verfügung gestellt werden, also auf Papier/per E-Mail und über das Portal, werden dann zwei verschiedene Rechnungen für ein und denselben Vorgang ausgestellt und die Gefahr eingegangen, dass wir „leere Rechnungen“ ausstellen und die Umsatzsteuer doppelt abrechnen?
19.04.2022