Datum: 19 Juni 2019
Das Appellationsgericht Wrocław: Ein ehemaliger Arbeitnehmer dürfe sein Know-how, das er bei seinem bisherigen Arbeitgeber gewonnen habe, zur Gründung eigenen Unternehmens verwenden. Sofern der Arbeitgeber die Daten nicht entsprechend abgesichert habe, dürfe er keinen Schadensersatz gegen den Arbeitnehmer geltend machen.
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