Entgelt für die Aufgabe eines unrentablen Geschäfts ist abzugsfähig. Ein Entgelt für die vorzeitige Beendigung eines Vertrages über Immobilienmanagement kann beim Verkauf der Immobilie abzugsfähig sein, sofern die Ausgabe der Verlustminimierung dient (Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts Warschau vom 13. Dezember 2017, Az. III Sa/Wa 3832/16). Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.