Höhere Löhne und Gehälter für neue Mitarbeiter, nur weil das Unternehmen dringend Personal benötigt, können eine Diskriminierung der bereits Beschäftigten darstellen. Zu diesem Schluss kommt das Bezirksgericht Katowice in seinem Urteil, in dem es einem Produktionsarbeiter eine Entschädigung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Arbeitsleben zusprach.
Unser Rechtsanwalt Filip Firut kommentierte das Urteil in der Tageszeitung Rzeczpospolita. Unserem Experten zufolge wird das Urteil eine Diskussion über die Angleichung der Tarife für langjährig Beschäftigte auslösen. – Der Markt verändere sich dynamisch und beeinflusse plötzliche Lohnerhöhungen. Arbeitnehmer mit langjähriger Betriebszugehörigkeit könnten benachteiligt sein, räumt er ein. – Eine Marktbeurteilung durch einen Arbeitgeber bedeute nicht immer eine Gehaltserhöhung. Manchmal könne sie sogar ein Grund für die Beendigung des Arbeitsvertrags eines Arbeitnehmers sein. Ein Arbeitgeber könne zu dem Schluss kommen, dass es sich nicht lohne, die Löhne von Arbeitnehmern zu erhöhen, die schlechte Leistungen erbringen. Es sei besser, an ihrer Stelle neue Leute einzustellen, und nach der Gehaltserhöhung würden sich einige Kandidaten schon finden, präzisiert er.
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