Ein Gerichtsverfahren sei nichtig, wenn eine Partei, die Ausländer sei, der polnischen Sprache nicht im ausreichenden Maße mächtig sei und trotzdem ohne Beteiligung eines Dolmetschers vernommen werde. Wenn sie aber Polnisch fließend spreche, sei der Dolmetscher bei deren Vernehmung überflüssig, so der Oberste Gerichtshof. Das ganze Urteil finden Sie hier.