Datum: 19 Juli 2018
Der Arbeitgeber sei berechtigt, sich zur Flexibilität des Arbeitnehmers kritisch zu äußern. Das ganze Urteil finden Sie hier.
Interessantes Urteil des Appellationsgerichts Krakau
Der Arbeitgeber sei berechtigt, sich zur Flexibilität des Arbeitnehmers kritisch zu äußern. Das ganze Urteil finden Sie hier.