Datum: 29 November 2018
Gebühren für eine vorzeitige Vertragskündigung sind steuerlich nicht absetzbar
Maßnahmen zur Einschränkung weiterer Verluste sind nicht darauf abgestellt, eine Einnahmequelle abzusichern. Bei Abschluss eines befristeten Vertrages ist das wirtschaftliche Risiko mit zu kalkulieren. Eine andere Auffassung vertreten die Gerichte, die sich konsequent auf Seite der Steuerpflichtigen stellen.
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