Datum: 24 Juli 2018
Direktor der Polnischen Finanzkammer: Steuerpflichtige, die Dienstleistungen auf dem Markt erwerben und diese anschließend ohne Aufschlag an verbundene Unternehmen weiterverkaufen, müssen ebenfalls eine Dokumentation über Verrechnungspreise erstellen, die eine Analyse der Vergleichsdaten enthält. Verbindliche Auskunft Nr. 0114-KDIP2-2.4010.15.2018.1.AZ