Datum: 21 Februar 2018
Wichtiges Urteil für Prozessbevollmächtigte und ihre Mandanten. Gerichtliche Sendungen dürften nicht als wirksam zugestellt gelten, wenn sie auf eine Art und Weise versandt würden, die deren Empfang durch eine der Parteien unmöglich mache, so der Oberste Gerichtshof.
Das ganze Urteil finden Sie hier.