Im September dieses Jahres wird der Nationale Umweltschutzfonds zur Stellung von Anträgen auf Subventionen für die 2023 angefallenen Strom- und Erdgaskosten 2023aufrufen. Die Frist für die Antragstellung wird kurz sein (14 Tage).

Wichtig ist, dass die Liste der förderfähigen Codes von Geschäftszweigen bedeutend erweitert wurde. Daher können viele Unternehmen die Unterstützung für 2023 in Anspruch nehmen, obwohl sie diese Möglichkeit für 2022 nicht hatten.

Derzeit können Unternehmen mit dem überwiegenden Geschäftszweig in den Abschnitten B und C, d. h. in den Abteilungen 05 bis 33, eine Basisbeihilfe erhalten.

 

Hier die wichtigsten Voraussetzungen:

– im Jahr 2021 fielen Gesamtkosten für Erdgas und Strom von mindestens 3 % der verkauften Produktion an [2021 ist hier das Bezugsjahr]

– im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, d. h. in der Regel 2022, wurde mindestens 50 % der Einkünfte aus Tätigkeiten in den Abschnitten B oder C (Abteilungen 05 bis 33) erzielt

– die Erstattung bezieht sich auf Erdgas- und Stromkosten, die im Jahr 2023 anfallen.

Weitere Einzelheiten sind dem vom Ministerrat im August dieses Jahres angenommenen Programm sowie den Unterlagen zu entnehmen, die der Nationale Umweltschutzfonds in den kommenden Tagen bekannt geben wird.

Darüber hinaus kommen bestimmte Unternehmen mit einem überwiegenden Code aus einer separaten Liste für eine erweiterte Unterstützung in Frage.

Unternehmer, die berechtigt sind, während des Anwendungszeitraums Strom zu einem festen Höchstpreis zu beziehen, können die Beihilfe nur für die Kosten des Erdgasbezugs beantragen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, unseren Experten  Jacek Wilczewski zu kontaktieren.