Straßen, Teile des Wasser- und Abwassernetzes und Erholungsgebiete, die von Bauträgern errichtet werden, werden in der Regel an Dritte, z. B. die Gemeinden, überlassen, die diese Infrastrukturen dann verwalten. Welche steuerlichen Probleme dies mit sich bringen kann, wird in der Tageszeitung Rzeczpospolita von unserem Steuerberater Tomasz Wilk beschrieben..

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