Obwohl die Verrechnungspreiskorrekturen nach den meisten verbindlichen Auskünften nicht in den Bereich der Umsatzsteuer fallen, bleibt dieses Thema weiterhin sehr umstritten.
Manchmal stellt sich nach Ende des Geschäftsjahres heraus, dass der Unternehmer in Geschäften mit einem verbundenen Unternehmen keine fremdübliche Rendite erzielen konnte. Zur Anpassung der Verrechnungspreise nehmen die Beteiligten dann eine Verrechnungspreiskorrektur vor. Es ist sinnvoll zu überlegen, ob derartige Verrechnungspreiskorrekturen der Umsatzsteuer unterliegen.
Den ganzen Artikel unseres Steuerberaters Adam Wnuk finden Sie auf der Internetseite der Tageszeitung Rzeczpospolita: https://kancelarierp.pl/czy-korekty-dochodowosci-podlegaja-vat