Die Nachfolgeverwaltung macht es möglich, eine Firma nach dem Tod seines Inhabers weiterzuführen. Es entsteht ein neuer Steuerpflichtiger: Unternehmen in Erbschaft.
Mit dem Gesetz über die Nachfolgeverwaltung können Unternehmer, die natürliche Personen sind, ihre Unternehmensnachfolge bewusst planen. Auch wenn sie es unterlassen, kann ihr Unternehmen einige Zeit weiter existieren. Ein Anreiz für die Übernahme und Weiterführung dieser Unternehmen soll die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sein. Mit dem Gesetz werden jedoch nicht alle Probleme abgeschafft. Immer noch fehlt es an Lösungen, die den Rechtsnachfolgern eine direkte Übernahme des Unternehmens eines Verstorbenen ermöglichen. Sie haben lediglich mehr Zeit für die Entscheidung und die Formalitäten.

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