Es ist empfehlenswert, eine APA zu besorgen. Bei vielen Steuerpflichtigen können Steuerlasten steigen, weil die Abzugsfähigkeit der Ausgaben für immaterielle Dienstleistungen und Lizenzgebühren eingeschränkt wird. Nicht abzugsfähig sind Ausgaben, die jährlich den Betrag von 3 Mio. PLN überschreiten. Für Steuerpflichtige, die in Konzernen tätig sind und immaterielle Vermögensgegenstände und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können die neuen Regelungen höhere Steuerbelastung bedeuten. Erhebliche Beträge, die bisher als abzugsfähige Betriebsausgaben angesetzt wurden, können sich als nicht abzugsfähig erweisen. Von den neuen Rechtsvorschriften sind Unternehmen betroffen, die eine relativ niedrige EBIT-Marge erzielen, z.B. Hersteller mit beschränkten Funktionen, Vertreiber u.ä.

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