Die Erstellung von Jahresabschlüssen und deren Übermittlung an die Zentralstelle für die Speicherung von Finanzunterlagen (weiter: RDF) erfolgt bereits seit dem 1. Oktober 2018 vollständig elektronisch. Obwohl das neue Verfahren bereits seit mehreren Jahren in Kraft ist, haben die Unternehmer immer noch Probleme mit der praktischen Anwendung der Vorschriften. Dies gilt auch für elektronische Signaturen. Die Tücken der Novelle werden in dem heutigen Artikel für Rzeczpospolita von unserer Rechtsanwältin Dagmara Rajca-Erd besprochen.

Das gesamte Interview finden Sie auf der Webseite Rzeczpospolita