Verschiedene Gutscheine: Am 20. August wurde in der Beilage zur Tageszeitung Rzeczpospolita ein Artikel unter dem Titel: Verschiedene Gutscheine, verschiedene Umsatzsteuerabrechnung veröffentlicht. Sein Autor ist Szymon Karpiński von SENDERO Tax & Legal.
Ein häufig eingesetztes Marketing-Tool sind Vouchers, die anschließend gegen bestimmte Güter eingetauscht werden können. Momentan gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum Kauf bzw. Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gegen Gutscheine. Dies soll sich im nächsten Jahr ändern. Nach der Novelle des Umsatzsteuergesetzes wird dieses Thema bereits ab dem 1. Januar 2019 geregelt. Die neuen Regelungen werden jedoch auf Gutscheine, die vorher ausgestellt worden sind, nicht zur Anwendung kommen. Nach dem gegenwärtigen Wortlaut des Umsatzsteuergesetzes gibt es keine detaillierten Regelungen über Gutscheine (Vouchers, Geschenkbons). In Praxis geht die Finanzverwaltung davon aus, dass der Verkauf bzw. die unentgeltliche Überlassung eines Gutscheins, der zum Erhalt einer Ware oder Dienstleistung berechtigt, nicht umsatzsteuerbar ist.
Den ganzen Artikel finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita, in der Wochenzeitschrift Dobra Firma und hier.
20.08.2018