Das Ministerium für Entwicklung und Technologie bereitet eine Reform der Raumordnungsplanung in Polen vor und geht davon aus, dass diese am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Am 17. Januar 2022 ging die öffentliche Anhörung in Sachen des Gesetzentwurfs zur Einführung der neuen Vorschriften zu Ende. Es ist nicht klar, wie die Reform letztendlich aussehen wird. Dennoch lohnt es sich bereits jetzt, sich einige der vorgeschlagenen Lösungen näher anzuschauen.

 

Inkrafttreten des Gesetzes; Übergangsbestimmungen

Die Novelle soll ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten, mit Ausnahme der Bestimmungen über das Stadtregister und die weitere Digitalisierung von Planungsakten, die erst am 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen.

Zu den wichtigsten Übergangsbestimmungen gehören diejenigen, die vorsehen, dass mit dem Inkrafttreten des Generalplans in einer bestimmten Gemeinde, spätestens jedoch am 31.12.2025, die Studie über die Bedingungen und Richtungen der räumlichen Entwicklung dieser Gemeinde ihre Gültigkeit verliert. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Studie ihre Gültigkeit verliert, kann ein örtlicher Plan nur noch angenommen werden, wenn in der Gemeinde ein Generalplan in Kraft ist. Vor dem 1. Januar 2026 erlassene Bescheide über Bebauungs- und Bewirtschaftungsbedingungen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch drei Jahre gültig.

Den vollständigen Artikel von Anna Wieczorek finden Sie auf der Website der Tageszeitung Rzeczpospolita.