Gutscheine für Waren und Dienstleistungen, die nach demselben Umsatzsteuersatz besteuert sind, gelten als Gutscheine mit einer Bestimmung. Es muss allerdings nicht immer so sein. Dies gilt insbesondere für den Fall, in dem ein Gutschein auch von einem ausländischen Rechtsträger, z.B. einem Unternehmer aus der EU oder einem Touristen von außerhalb der EU realisierbar ist.
Anfang 2019 sind neue Regelungen zur Umsatzsteuer auf Gutscheine in Kraft getreten. Ein Gutschein ist ein Instrument, das als Vergütung für eine Lieferung von Waren oder Dienstleistungen entgegengenommen werden muss. Die Definition des Gutscheins macht es erforderlich, dass die zu liefernden Waren oder Dienstleistungen oder die potenziellen Lieferanten oder Dienstleister im Gutschein selbst oder in Begleitpapieren angegeben sind. Als Gutscheine können also u.a. Coupons und Geschenkbons mit einem bestimmten Wert gelten.
Den ganzen Artikel des Steuerberaters Michał Wykurz finden Sie auf dem Internetportal der Tageszeitung Rzeczpospolita und in der Wochenzeitschrift Dobra Firma.