Polnische Unternehmer sollten betonen, dass ein Whistleblower kein Denunziant ist, und ihre Mitarbeiter ermutigen, wahrgenommene Missstände zu melden.
Anfang Oktober wurde ein Gesetzesentwurf zum Schutz von Hinweisgebern in die Liste der Gesetzgebungsarbeiten des Ministerrats aufgenommen. Mit dem neuen Regelwerk soll die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern umgesetzt werden. Die Annahme des Entwurfs durch den Ministerrat ist für das vierte Quartal 2021 geplant. Die neuen Verpflichtungen werden wahrscheinlich dazu führen, dass sich die Unternehmenskultur und die Herangehensweise der Unternehmen bei der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten ändert. Sind polnische Unternehmen darauf vorbereitet?
Den ganzen Artikel unserer Juristen: RA Filip Firut und der Rechtsanwaltsanwärterin Patrycja Kujawa finden Sie auf der Webseite der Tageszeitung Rzeczpospolita.